Ziel dieses Abschnitts unserer Website ist es, Fachärzten detaillierte und umfassende wissenschaftliche Informationen über die Rolle des MMP3-Biomarkers sowie über dessen theoretische und praktische Anwendungsmöglichkeiten bei der Behandlung und Diagnostik der rheumatoiden Arthritis zur Verfügung zu stellen. Neben den Übersichtsartikeln stellen wir auch umfangreiche Literaturhinweise zur Verfügung und werden in Zukunft weitere wissenschaftliche Inhalte in Form von Podcasts und Webinaren anbieten.
Die RA ist eine systemische Autoimmunerkrankung, von der 0,5–1 % der Bevölkerung betroffen sind und die mit einer entzündlichen und destruktiven Schädigung der Gelenkknorpel und Knochen einhergeht, was zu Bewegungseinschränkungen führen kann. Zur Überwachung der Krankheitsaktivität stehen verschiedene Skalen (z. B. DAS28) und bildgebende Verfahren zur Verfügung, doch spiegeln herkömmliche Entzündungsmarker das Ausmaß der Gelenkzerstörung nicht immer genau wider. Der Biomarker MMP-3 könnte eine vielversprechende Ergänzung für eine sensitivere Überwachung der Krankheitsaktivität und die Optimierung der Frühbehandlung darstellen.
Die chronischen Autoimmunprozesse der RA führen zu anhaltender Gelenkentzündung und Knochenabbau, wobei Matrix-Metalloproteinasen (MMPs) eine herausragende Rolle beim Abbau der extrazellulären Matrix spielen. MMP-3 (Stromelysin-1) ist bei RA von besonderer Bedeutung, da sein Spiegel in den betroffenen Gelenken und im Blut erhöht ist und somit die Krankheitsaktivität sowie das Ausmaß der Gelenkzerstörung widerspiegelt. Forschungsergebnisse der letzten Jahre zeigen, dass MMP-3 als Biomarker die derzeitigen diagnostischen Instrumente ergänzen kann, wodurch die Diagnosegenauigkeit verbessert und therapeutische Entscheidungen unterstützt werden, wie es beispielsweise in Japan bereits gängige Praxis ist.
Der MMP-3-Serumspiegel korreliert mit der Krankheitsaktivität, spiegelt Gelenk- und Knochenschäden sowie das Ausmaß des radiologischen Fortschreitens wider und kann bei der Beurteilung der zu erwartenden Wirksamkeit von Therapien bei Patienten mit rheumatoider Arthritis prädiktiven Wert haben. Aus diesem Grund kann es sowohl bei der Frühdiagnose der Erkrankung als auch bei der Vorhersage der therapeutischen Wirksamkeit eine Rolle spielen.
Nein, derzeit kann diese Untersuchung auf Selbstkostenbasis in Anspruch genommen werden; eine Erstattung durch die Sozialversicherung erfolgt nicht. Die Kosten für die Untersuchung können jedoch als Aufwand bei der Krankenkasse geltend gemacht werden.